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Samstag, 19. Januar 2013

‘Produkthaftung Esoterik’

Die Wartezimmer vieler Rechtsanwaltskanzleien füllen sich gerade mit verunsicherten Produzenten heilversprechender Gerätschaften und Tinkturen. Verzweifelte Schamanen und Gesundbeter fragen sich, wann die ersten Abmahnschreiben eintreffen, die ihnen bei Androhung immenser Kosten untersagen, ihre Produkte und Dienstleistungen ohne Wirkungsnachweise zu bewerben. Erste panische Reaktionen sind in einschlägigen Foren zu beobachten: „Ich habe gerade ein Schreiben von RA xyz* bekommen; muss ich die 1200 Euro wirklich zahlen – meine Reikiamulette wirken doch!“, so die Frage von Elfriede* “Andromeda” Mayer aus Strasslitz. Die Dame hat wohl noch einen der günstigeren Briefe erhalten, gerüchteweise sollen auch schon Summen bis in den sechstelligen Bereich aufgerufen worden sein. 



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