Die Wartezimmer vieler Rechtsanwaltskanzleien füllen sich gerade mit
verunsicherten Produzenten heilversprechender Gerätschaften und
Tinkturen. Verzweifelte Schamanen und Gesundbeter fragen sich, wann die
ersten Abmahnschreiben eintreffen, die ihnen bei Androhung immenser
Kosten untersagen, ihre Produkte und Dienstleistungen ohne
Wirkungsnachweise zu bewerben. Erste panische Reaktionen sind in
einschlägigen Foren zu beobachten: „Ich habe gerade ein Schreiben von RA
xyz* bekommen; muss ich die 1200 Euro wirklich zahlen – meine
Reikiamulette wirken doch!“, so die Frage von Elfriede* “Andromeda”
Mayer aus Strasslitz. Die Dame hat wohl noch einen der günstigeren
Briefe erhalten, gerüchteweise sollen auch schon Summen bis in den
sechstelligen Bereich aufgerufen worden sein.
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